Kontakt:
Rechtsanwalt Mirko Knab Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei hintze knab & azzola
Kaiser-Friedrich-Ring 11
65185 Wiesbaden
knab@verkehrsanwalt-wiesbaden.de
Tel: +49 611 / 44 777 0
Mob: +49 157 / 73 87 21 22
Fax: +49 611 / 44 777 49
Bußgeldverfahren
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Unterschreitung des Sicherheitsabstands
- Fahren eines Kfz unter Alkoholeinfluss, etc.

...mit den zahlreichen Messmethoden
und den möglichen Fehlerquellen kennen
wir uns aus... - Wir regeln das!
Gerade in diesen Fällen sollten Sie sich so früh wie möglich von einem erfahrenen Verkehrsanwalt verteidigen lassen. Nur der erfahrene Verkehrsanwalt
- kennt die möglichen Fehlerquellen und Angriffspunkte der einzelnen Meßverfahren bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsmessungen und eventuelle formale Fehler der Behörden.
- wird Tilgungsfristen bzw. die „Überliegefrist“ bereits bestehender Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hinreichend beachten und entsprechend taktieren bzw. disponieren können.
- kann realistisch beurteilen, ob tatsächlich aus der persönlichen Situation des Fahrers heraus eine grobe Pflichtverletzung mit der zwingenden Folge eines Fahrverbots vorliegt oder ob beispielsweise ein sog. Augenblicksversagen anzunehmen ist, bei dem von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. Kommen Sie zu uns, sobald Sie einen Anhörungsbogen der Polizei, des Ordnungsamts oder der Bußgeldbehörde erhalten haben – wir werden den erhobenen Vorwurf überprüfen und Sie kompetent beraten und betreuen!
TIPP: Als Betroffener sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es reicht - wenn Sie am Tatort angehalten werden - Ihre Personalien mitzuteilen. Auch einer Ladung der Polizei muss nicht Folge geleistet werden.
Bevor Sie also gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde Aussagen zur Sache machen, sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Verkehrsanwalt nehmen.
